Mieterselbstauskunft

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist eine freiwillige Selbstauskunft, mit der Sie dem Vermieter die wichtigsten Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Situation geben. Der Vermieter kann sie nicht verlangen – viele Vermieter stützen ihre Entscheidung für eine Vermietung aber auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben.

Mit unserem Formular erledigen Sie das online, in sieben kurzen Schritten. 

Gut zu wissen
  • Freiwillig: Die Auskunft kann von Ihnen nicht verlangt werden.
  • Vollständig und wahrheitsgemäß: Falschangaben können bei Abschluss eines Mietvertrags zur Aufhebung oder fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
  • Zweckgebunden: Der Vermieter darf die Auskunft nur für die eigene Vermietung nutzen.
  • Löschung: Kommt kein Mietvertrag zustande, sind Ihre Daten unverzüglich zu vernichten.
  • SCHUFA: Auf Wunsch können Sie zusätzlich eine SCHUFA-Selbstauskunft vorlegen.

Mieterselbstauskunft online ausfüllen

Bitte füllen Sie das Formular in den folgenden Schritten aus. Pflichtfelder sind gekennzeichnet. Ihre Angaben gehen direkt an Elbert Immobilien & Finanz GmbH.

Ihre Kontaktdaten

Mietinteressent/in

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des genannten Mietobjekts.

Derzeitiger Arbeitgeber
Derzeitiger Vermieter

Mitmieter/in

Nur ausfüllen, wenn Sie gemeinsam mit einer weiteren Person mieten. Sonst bitte mit „Weiter“ fortfahren.

Derzeitiger Arbeitgeber
Derzeitiger Vermieter

Weitere Personen

Außer mir/uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen:

Fragen an den/die Mietinteressent/in

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen. Die Angaben sind freiwillig; der Vermieter stützt seine Entscheidung jedoch auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben.

Fragen an den/die Mitmieter/in

Nur ausfüllen, wenn Sie gemeinsam mit einer weiteren Person mieten.

Erklärungen

Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird – wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt – hat der Vermieter diese Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung unverzüglich zu vernichten.

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